Gerade in Anbetracht der Zunahme von radiologischen Behandlungen ist es zur Gewährleistung der Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern wichtig, diese nicht unnötiger Strahlenbelastung von Röntgengeräten auszusetzen. Hierbei geht es insbesondere um die Streustrahlung. Um das Austreten von Strahlung in andere Bereiche zu verhindern, müssen die betreffenden Räume, wie etwa OP-Komplexe, unter anderem mit strahlungshemmenden Krankenhaustüren abgedichtet werden. Dabei handelt es sich um mit Blei versehene Krankenhaustüren und -rahmen. Durch den Einsatz von ein bis vier Millimeter dicken Bleiplatten, die von der Oberseite des Türrahmens bis zu einer Höhe von nur 31,5 Millimeter vom Boden reichen, kann das Austreten von Strahlung auf ein Mindestmaß reduziert werden, wodurch die lebenswichtigen Körperteile von Außenstehenden und Passanten gegen Röntgenstrahlung geschützt werden.
Die erforderliche Bleimenge (1-4mm) wird anhand von verschiedenen Faktoren, wie der Anzahl an Strahlungsgeräten und dem Abstand zwischen Tür und Gerät, bestimmt. Diese Dicke wird in „mm Bleiäquivalent“ angegeben. Sie wird berechnet, indem die Dicke des Materials durch den „Strahlungsfaktor“ des Materials geteilt wird. Blei hat beispielsweise den Faktor 1, was bedeutet, dass das Bleiäquivalent von 1 mm Blei genau 1 mm beträgt. Splittbeton hingegen hat den Faktor 80. Das bedeutet, dass 80 mm Splittbeton benötigt wird, um den gleichen Strahlenschutz wie 1 mm Blei zu erhalten.